Vorschaubilder in sozialen Netzwerken – ein heikles Thema. Im Januar machte die Meldung die Runde, dass Abmahnanwälte Facebook als neue Spielwiese entdeckt hätten. Der Hintergrund: Streng genommen unterliegen auch Miniaturbilder, die beim Teilen von Links in sozialen Netzwerken automatisch angezeigt werden, dem Urheberecht.
Eigentlich müssten Sie also für jedes Vorschaubild eine Einwilligung einholen oder zumindest prüfen, ob die Website, auf die Sie verlinken, aktiv zum Teilen einlädt – beispielsweise mit einem Empfehlungsbutton. Diese Auffassung vertritt etwa der auf Social-Media-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Schwenke.
Miniaturbilder deaktivieren – oder Rücklagen bilden
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann natürlich die Miniaturansicht in der Linkvorschau ausschalten – muss dann aber mit den Konsequenzen leben, denn reine Textpostings sind im Newsstream kaum sichtbar. Oder aber das Risiko abschätzen und Rücklagen für eventuelle Abmahnungen bilden, wie Rechtsanwalt Schwenke rät. In seinem Blogartikel gibt er viele Praxistipps und eine gute Entscheidungshilfe.
Teilen erlaubt!
Ich bin der Meinung: Das Social Web lebt vom Teilen und Empfehlen, davon profitieren alle, die mitmachen. Deshalb ziert seit heute diese JA-BITTE-Grafik mein Blog. Damit dürfen Sie die Fotos* in meinem Blog auch weiterhin bedenkenlos als Vorschaubilder verwenden. Die Grafik stammt übrigens von der Webdesignerin Marjeta Prah-Moses, die auf ihrer Website auch ein lesenswertes Blog zu WordPress, Bloggen und Social Media betreibt.
Fröhliches Teilen!
* Wenn nicht anders vermerkt, stammen alle Fotos im Blog von mir.